
ULRICH FILLER
Zum 40. Jahrestag der feierlichen Proklamation der Liturgiekonstitution des II. Vatikanischen Konzils
Sacrosanctum Concilium am 4. Dezember 1963
Unmittelbar bevor am 4. Dezember 1963, dem Schlusstag der zweiten Sitzungsperiode des II. Vatikanischen Konzils, die von den Konzilsvätern mit begeistertem Beifall begrüßte - endgültige und förmliche Abstimmung über das Schema über die Liturgie stattfand, fasste Papst Paul VI. das Anliegen des Konzils in diesem Punkt noch einmal zusammen. Das erste Schema, das das Konzil diskutierte, sei das der heiligen Liturgie und der Gegenstand sei auch in gewissem Sinn der erste nach seiner inneren Vorzüglichkeit und seiner Bedeutung für das Leben der Kirche. Es gehe dem Konzil darum so der Papst den liturgischen Ritus zu vereinfachen und dem Volk verständlicher zu machen und auch die liturgische Sprache der von dem jeweiligen Volk gesprochenen anzupassen. Es gehe aber nicht darum, die Liturgie ärmer zu machen im Gegenteil, wir wünschen uns die Liturgie reiner, treuer, mehr in Übereinstimmung mit der Quelle der Wahrheit und Gnade und geeigneter, in ein spirituelles Erbe des Volkes verwandelt zu werden. [1]
40 Jahre nach der
feierlichen Proklamation von Sacrosanctum Concilium
mag dieser Wunsch des Papstes und des Konzils als kritischer Maßstab
gelten. Wurden die Erwartungen, die die Liturgie-konstitution
begleiteten, erfüllt? Ist die Liturgie heute reicher
geworden, statt ärmer? Wird sie in unseren Pfarrgemeinden heute
reiner und treuer gefeiert, als es vor dem Konzil der
Fall war? Ist die heilige Liturgie ein wirkliches spirituelles
Erbe des Volkes geworden?
Im Grunde
genommen handelt es sich um rhetorische Fragen. Nicht nur
deshalb, weil das traurige, oft verheerende Bild der Liturgie in
unseren Pfarrgemeinden das bekannt und viel beklagt ist
und hier nicht noch einmal detailliert beschrieben werden muss
eher auf das Gegenteil der Konzilshoffnungen hinweist,
sondern vor allem deshalb, weil man sich unwillkürlich sträubt,
die heutige Form der Liturgie mit ihrer vorkonziliaren Form zu
vergleichen. Zu unterschiedlich wirken beide auf den Betrachter,
zu sehr hat man das Gefühl, jeweils mit etwas ganz anderem
konfrontiert zu sein, sozusagen Äpfel mit Birnen
vergleichen zu müssen. Wenn wir heute von der alten
und der neuen Messe sprechen, dann sind schon im
Grundansatz zwei ganz verschiedene Formen der Feier gemeint.
Ganz
offensichtlich hat es seit dem Konzil in dem weltweiten
katholischen Ritus einen deutlichen Bruch gegeben. Und dieser
wird landläufig durch verschiedene Gegebenheiten illustriert:
An die Stelle
einer klerikerzentrierten Liturgie, an der das Volk
keinen Anteil hatte (sondern meist rosenkranzbetend in der Bank
saß) trat eine Feier der ganzen Gemeinde, die neu als Subjekt
und Träger des Gottesdienstes begriffen wird; die überholte und
unverständliche Kultsprache wich dem Gebrauch der Landessprache;
der Zelebrant (den man jetzt lieber Vorsteher nennt)
wendet dem Volk nicht mehr den Rücken zu, sondern steht am Ambo
und Volksaltar den Gläubigen gegenüber; der in der
vorkonziliaren Liturgie verlorene Mahlcharakter der
Messfeier wurde u.a. durch die Einführung der
Handkommunion wieder betont; ganz allgemein trat an die
Stelle eines steifen, jede Geste des Priesters festlegenden
Zeremoniells eine Feier mit zahlreichen freien Gestaltungsmöglichkeiten
usw
Für den Nachgeborenen, der die alte Messe
nicht mehr aus eigener Anschauung erlebt hat, wurde und wird der
Eindruck vermittelt, mit der Liturgiereform wurde eine Art
gespenstischer, mittelalterlicher Mummenschanz endlich über Bord
geworfen.
Wenn man aber in
dem Dokument, das diese Veränderung ausgelöst haben soll, den
Grund dafür sucht, sucht man vergeblich. Man findet nämlich
keinen Hinweis auf eine solche totale Veränderung, wie sie in
der Liturgie offensichtlich eingetreten ist. Sacrosanctum
Concilium spricht davon, dass die Reformvorhaben sorgfältig
(SC 21) durchzuführen sind, ja das nicht eine Neuschöpfung,
sondern ein organisches Wachstum der Liturgie das
Ziel sei (SC 23), dass die Riten nur unter treulicher
Wahrung ihrer Substanz (SC 50) verändert werden sollten
und das keine Neuerungen eingeführt werden sollen, es sei
denn, ein wirklicher und sicher zu erhoffender Nutzen der Kirche
verlange es (SC 23).
Es geht der
Liturgiekonstitution dabei nicht um eine eigentliche
Liturgiereform, sondern eher um allgemeine Grundsätze dafür.
Darin werden u.a. Wünsche für die Haltung der Mitfeiernden (die
Forderung nach der vielzitierten und oft falsch verstandenen
tätigen Teilnahme durchzieht SC wie ein Kehrreim)
oder für eine angemessene Inkulturation der Liturgie
ausgesprochen. Daneben gibt der Text auch einige konkrete
Anordnungen für die Reform der Messliturgie. Es heißt dort u.a.
Die Riten sollen überarbeitet, vereinfacht und am Maßstab der
altkirchlichen Überlieferung ergänzt werden (SC 50), die
biblische Leseordnung soll erweitert werden (SC 35/51), auf die
Predigt soll größerer Wert gelegt werden (SC 35/52). Betont
wird die Einheit der Messfeier und die Verbindung von Messe und
Kommunionempfang (SC 55). Unter bestimmten Umständen will man
die Kommunion unter beiderlei Gestalten sowie die Konzelebration
der Priester ermöglichen (SC 55/57-58).
Weitere
Anordnungen betreffen Anordnungen zum Katechumenat und den
Sakramenten (SC 59-78) und zur Feier des Stundengebets (SC 83-101).
Ebenfalls eigene Kapitel erhielten Verfügungen zum liturgischen
Jahr und Kalender (SC 102-111), zur Kirchenmusik (SC 112-121) und
zur sakralen Kunst (SC 122-130).
Die augenfälligste
Veränderung gegenüber dem früheren Ritus besteht in der
Erlaubnis, der Muttersprache vor allem in den Lesungen,
Hinweisen und einigen Orationen und Gesängen einen weiteren
Raum zu geben. Aber dieser Bestimmung ist der klare Hinweis
vorgeschaltet, dass der Gebrauch der lateinischen Sprache in den
lateinischen Riten erhalten bleiben soll (SC 36).
Allein diese
vorsichtigen Einschränkungen bezeugen, dass die Konzilsväter
nicht an eine totale Veränderung der Liturgie dachten
immerhin hat der streitbare Erzbischof Marcel Lefebvre, der
einige Jahre später sogar ein Schisma riskierte, um Priester für
die alte Messe weihen zu können, dem Dokument
seine Unterschrift nicht versagt. Die einfachste Erklärung dafür
ist nicht in einem abrupten Sinneswandel des Erzbischofs zu
suchen, sondern in der Tatsache, dass die Konzilsväter mit
Sacrosanctum Concilium etwas ganz anderes im Sinn
hatten, als später dabei herausgekommen ist.
Ebenso wenig
dachte man an eine veränderte Liturgie auf dem Hintergrund eines
veränderten Kirchen-bildes die Kirchenkonstitution wurde
erst ein Jahr nach dem Text über die Liturgie verabschiedet. Es
ging dem Konzil eher um eine pastoraldidaktische Reform, die den
Gläubigen einen verbesserten Zugang zum heiligen Geschehen ermöglicht,
die die Liturgie eben zu einem spirituellen Erbe des Volkes
werden lässt, verbunden mit einer inhaltlichen Korrektur an
einzelnen Punkten der historischen Entwicklung. Die wenigen
Gegenstimmen zum Liturgiedokument sprechen dafür, dass die
Konzilsväter in dem Text kein großes Konfliktpotential
erblickten.
Es bleibt eine
Tatsache, dass diejenigen konkreten Veränderungen, die später
zu Recht als besonders gravierende Unterschiede den Bruch (oder
Aufbruch) zwischen alter und neuer
Messe kenntlich machen Zelebration am Volksaltar,
weitgehendes Verschwinden der lateinischen Kultsprache, freie
Gestaltungsmöglichkeiten. Erlaubnis der Handkommunion in
dieser Form nicht Anordnungen des Konzils selbst sind, sondern
meist auf spätere Umsetzungsdokumente bzw. revidierte
liturgische Bücher zurückgehen.
Der Erklärung für
den Bruch in der liturgischen Form der katholischen Kirche seit
dem II. Vatikanum ist also mit dem Verweis auf Sacrosanctum
Concilium nicht Genüge getan. Sie wird einleuchtender,
wenn man die Vorgeschichte und die Wirkungsgeschichte
dieses Dokuments in den Blick nimmt:
Es gibt wohl kaum
ein Dokument des II. Vatikanums, das eine derart beeindruckende
und weitreichende Vorgeschichte hat wie Sacrosanctum
Concilium. Es ist die mindestens 60jährige Geschichte der
liturgischen Bewegung. In der Einleitung zur Liturgiekonstitution
des Kleinen Konzilskompendiums wird der Bogen der
Vorgeschichte vom Katholikentag von Mecheln 1909 über Mediator
Dei (1947) und den Schriften Romano Guardinis bis zum Konzil
gespannt.[2] Das Schema über
die Liturgie, das unter dem bedeutenden Einfluss deutscher und
holländischer Kommissionsmitglieder vorbereitet wurde (die die
Ideen und Anregungen der Liturgischen Bewegung einbringen konnten),
war deshalb auch das einzige der ersten Schemata, das ohne große
Proteste und Veränderungen von den Konzilsvätern beraten und
beschlossen wurde. Man darf nicht übersehen, dass die
Vorgeschichte eben auch die Geschichte einer breiten
Erwartungshaltung, einer Sehnsucht nach Veränderung und
Verbesserung im Bereich der Liturgie, eines gärenden und
experimentierfreudigen Aufbruchs[3] ist, der in drängender Form und Anfrage an
das Konzil herangetragen wurde. Man kann sich des Eindrucks nicht
erwehren, dass zumindest hierzulande Gläubige, Priester und
Bischöfe den alten Ritus einfach leid waren und Veränderungen
wünschten. Dabei handelte es sich durchaus konform mit
dem Wunsch Pauls VI. um den Wunsch nach Verlebendigung,
Vertiefung und innigerer Teilnahme der Gläubigen (man blättere
nur einmal in den heute noch lesenswerten Schriften von Guardini
zur Messfeier[4]).
Eine Reform der
Liturgie lag sozusagen in der Luft und der Versuch des
Konzils, mit Sacrosanctum Concilium auf diese Zeitströmung
zu reagieren und die in der Luft liegenden Anliegen[5] behutsam aufzugreifen,
verdient Bewunderung.
Mehr aber noch
als ihre Vorgeschichte sind heute die gewaltigen Folgen der
Liturgiekonstitution von Bedeutung. Kein anderes Dokument des
Konzils kann sich einer ähnlichen erschütternden
Wirkungsgeschichte rühmen, keines hat einen solchen Streit, eine
solche Zerrissenheit, solche bis ins Schisma führenden
innerkirchlichen und bis heute aktuellen
Auseinandersetzungen hervorgerufen, keines hat die äußere Form,
die Physiognomie der Kirche stärker verändert.
Dennoch wirkt die
Liturgiekonstitution heute blass, gestrig, eigentlich unwichtig für
die Gestaltung der Liturgie. Sacrosanctum Concilium
gab ein sehnsüchtig erwartetes Startsignal, das eine
lawinenartige Entwicklung auslöste, die das Dokument ziemlich
schnell unter sich begrub. Das, was die Konzilsväter als Maßstab
einer vorsichtigen Reform vorgegeben haben, blieb im Überschwang
der nachkonziliaren Euphorie unbeachtet.
Die Erschütterungen
begannen bereits unmittelbar nach der feierlichen Proklamation.
Als Papst Paul VI. eine vacatio legis, einen Aufschub
der Umsetzung von Sacrosanctum Concilium zum 16.
Februar 1964 verkündete um einen Modus der Umsetzung zu finden,
Zeit zu haben, die Bischöfe, Priester und Laien von den
kommenden Veränderungen zu unterrichten und neue liturgische Bücher
zu erstellen, brach im Staatssekretariat die Hölle los.[6] Wie ein Krimi liest sich
dieser Teil der Konzilsgeschichte Dokumente, die in
verschiedenen, voneinander abweichenden Übersetzungen kursieren,
veröffentlicht und zurückgezogen werden, zornige französische
Bischöfe, die die Volkssprache ohne Verzögerung erlauben
wollen, ein alter Kardinal, den man zu einer noch nötigen
Unterschrift mobbte, bis er in Tränen ausbrach[7] - man reibt sich verwundert die Augen. Hier
wurde nicht ein Dokument des Konzils in aller nötigen Ruhe und
Sorgfalt umgesetzt, hier hat man eher den Eindruck eines
wahnsinnigen Kesseltreibens, eines Kampfes und Tauziehens
zwischen fortschrittlichen Bischöfen und römischer
Kurie.
Auch die
Umsetzung der Liturgiekonstitution in den Pfarreien entbehrt
nicht eines gewissen irrationalen Aspekts. Eine Kulturrevolution[8] hat man sie zu Recht
genannt. Im bilderstürmerischen Wirken zahlloser Priester und
Kirchenausstatter offenbart sich eine regelrechte Autoaggression,
ein geradezu masochistischer Hass gegen sich selbst und die
eigene Herkunft. Mancher der Akteure dieser Epoche und ihrer
Epigonen verabscheut bis heute nichts mehr als die Kirche der
Vergangenheit, in der er selbst einmal seinen Glauben und seine
Berufung gefunden hat. Man zerstörte ihre Symbole und ihren
Kult, weil man in ihnen ein Stück der eigenen alten
Identität erkennt, die man endlich abgeschüttelt zu haben
glaubte. Doch die Scherben sprechen ihre eigene Sprache. Im
Zerbrechen der Hochaltäre symbolisiert sich das Zerbrechen
vieler geistlicher Lebensentwürfe. Der versprochene Aufbruch,
das Erstehen einer jungen, lebendigen Kirche
auf dem Trümmerfeld der Tradition ist Illusion geblieben und
wird es auch weiterhin bleiben.
Ein Blick auf
diese Wirkungsgeschichte macht deutlich: Hier geht es um mehr als
um die Frage, wie die Gläubigen das unblutig vollzogene Opfer
Jesu Christi auf dem Altar in tätiger Teilnahme
besser und inniger mitfeiern können. Hier wurde die Reform und
totale Veränderung der Liturgie zu einem Vehikel eines neuen
Kirchenbildes und anderer Ideologien.
Es ist das
Schicksal der Liturgiekonstitution, dass ihre Umsetzung nach
ihren eigenen Maßstäben und dem Willen der Konzilsväter nicht
nur anders moderater, organischer, traditionsverbundener
hätte ausfallen müssen, sondern dass diese Umsetzung mit
einer den ganzen Glauben treffenden und die ganze Kirche erschütternden
Verschiebung einhergegangen ist. Wem dieses Urteil zu hart
erscheint, besuche nur einen beliebigen Pfarrgottesdienst und
versuche, nach dem alten Gesetz lex orandi, lex credendi
den Glauben derer, die für die Gestaltung der Liturgie
verantwortlich sind, aus ebendieser Gestaltung herzuleiten.[9]
Ein Ausdruck
dieser Verschiebung ist auch die immer weitergehende
Reform der Liturgie. In manchen Sakristeischränken kann man noch
das dreibändige lateinisch-deutsche Missale von 1965 finden, in
dem sich die erste auf Sacrosanctum Concilium zurückgehende,
reformierte Gestalt des Messritus findet, die sich v.a. durch
eine Verkürzung des Stufengebets und den Wegfall des
Schlussevangeliums auszeichnet. Warum eigentlich ist dieser
Zwischenritus nicht heimisch geworden? Weil es
seitdem eine immer weitergehende und nach dem Willen
mancher Liturgiewissenschaftler nie enden könnende
Dauerreform der Liturgie gibt, deren Legitimation ausschließlich
mit der Berufung auf den berüchtigten Geist des Konzils
ziemlich dünn ist. Die neuesten Ergebnisse dieses Prozesses ist
die Schaffung ellipsenförmiger Gottesdiensträume, in deren
Brennpunkten Altar (Tisch des Brotes) und Ambo (Tisch
des Wortes) ihren Platz haben. Die Gläubigen sitzen (auch
die Kniebänke sind weggefallen) wie im Zirkus im Kreis darum
herum.
Die
Auseinandersetzungen und Diskussionen über diese immer
weitergehende Liturgiereform aber dauern an. Immerhin ruft uns
der Papst selbst im Apostolischen Schreiben zum Jubeljahr 2000
zur Gewissensprüfung auf, inwieweit auch in Fragen
der Liturgie das Anliegen des Konzils tatsächlich verwirklicht
worden ist.[10] Dass
profilierte Konzilsbeobachter, die seinerzeit nicht gerade zur
kurialistischen Partei gehörten, in der Rückschau ernste
Zweifel an einer allseits gelungenen Umsetzung angemeldet haben,
sei nur im Blick auf Prof. Hubert Jedin[11] oder Joseph Kardinal Ratzinger[12] vermerkt. Gegen all
jene aber, die meinen, jede Form moderner liturgischer Praxis
oder eigenen vorauseilenden Gehorsams im Blick auf das
Konzil rechtfertigen zu können, ist festzuhalten: Nichts
in den Konzilsaussagen spricht dafür, dass bei allen
sicherlich gewollten neuen Akzentuierungen das Wesen der
katholischen Liturgie, wie es etwa in früheren lehramtlichen
Texten umrissen wurde, umdefiniert werden sollte. Die
Bestimmungen des II. Vatikanums sind darum wie alle Konzilstexte
früherer Jahrhunderte in den Kontext der größeren kirchlichen
Tradition einzuordnen und aus diesem heraus zu interpretieren.
Die Konzilsväter selbst wollten ja aus der Vergangenheit einen
Maßstab für die Liturgie von heute gewinnen.
Mit Recht hat
Robert Spaemann deshalb bemerkt, es gebe nichts Dümmeres als die
oft gehörte Parole, niemand dürfe hinter das Konzil zurück:
Entweder ist dieser Satz eine Banalität im Sinne von: Man
kann nicht die Zeit zurückdrehen. Oder er ist falsch, wenn man
meint, erst im II. Vatikanum und nur hier werde die Offenbarung
Gottes endgültig begriffen.[13] Denn eine solche Sicht ist durch die Texte
des Konzils nicht gedeckt. Gegen diese Texte und ihren Wortlaut
aber ist die Berufung auf den ominösen Geist des Konzils
unzulässig.
Schreiten wir zu
einer kleinen Bestandsaufnahme:
Da ist zunächst
die Situation des klassischen römischen Messritus. Es ist in der
Wirkungsgeschichte von Sacrosanctum Concilium nicht
gelungen, die klassische Liturgie vollständig zu eliminieren.
Die in der Folge des unseligen Schismas um Erzbischof Lefebvre
entstandenen Priestergemeinschaften mit dem Proprium der Pflege
des klassischen Ritus, die Laiengruppierungen, die sich für die
Ermöglichung dieses Ritus einsetzen und solche oft erkämpfen
mussten und nicht zuletzt die Legitimation und Förderung des
klassischen Ritus durch das kirchliche Lehramt sprechen eine
deutliche Sprache. Mittlerweile scheint auf diesem Feld eine
gewisse Entspannung erkennbar zu sein die Möglichkeit
einer Reintegration der Priesterbruderschaft Pius X. wird offen
diskutiert und für wahrscheinlich gehalten. Wer immer noch
glaubt, es handle sich dabei nur um Zugeständnisse für
besonders alte und uneinsichtige Gläubige, der irrt. In der
verheerenden Situation unserer Tage stellt der klassische Ritus
eine wirkliche, katholische Alternative dar auch und
gerade für diejenigen, die sich enttäuscht von dem hemdsärmligen,
selbstgemachten, kinderbelustigendem Kitsch abwenden, der in
vielen Gemeinden als Liturgie verkauft wird. Man wird die
Prognose wagen dürfen, dass diese Entwicklung weiter
voranschreitet. Auch wenn die Existenz von zwei lateinischen
Riten aus verschiedenen Gründen nicht wünschenswert ist, bleibt
letztlich keine andere sinnvolle Lösung, als die Anerkennung der
faktischen Gegebenheiten. Und wie heißt es so schön? Das
chinesische Schriftzeichen für Krise bedeutet gleichzeitig auch
Chance. Vielleicht liegt in der blühenden Existenz des
klassischen Ritus auch eine Chance für die Erneuerung und
Verlebendigung der neuen Messe.
Ein zweiter Punkt
der Bestandsaufnahme gilt der Frage nach dem Volksaltar.
Neben der Erlaubnis der Muttersprache gilt der Wechsel der
Zelebrationsrichtung als das Merkmal der Liturgiereform.
Im Unterschied zur ersteren findet diese Neuerung jedoch keinen
Auftrag in der Liturgiekonstitution. Auch hier hat Ratzinger
schon vor längerer Zeit die bestehende Praxis kritisch
hinterfragt[14] und
auf die kosmologische Dimension der Zelebrationsrichtung versus
deum hingewiesen, die ihrem Sinn nach die Gleichwerdung von
Priester und Volk zum gemeinsamen Akt der trinitarischen Anbetung
bedeutet.
Unbedingt
bedenkenswert ist der Vorschlag Ratzingers, zumindest ein großes
Kreuz so auf dem Altar aufzustellen, dass Priester und Gläubige
es gemeinsam anschauen: Im Hochgebet sollen sie nicht sich
anblicken, sondern gemeinsam auf Ihn hinschauen auf den
Durchbohrten (Sach 12,10; Apok 1,7). Für Ratzinger ist
ein solches Kreuz nicht ein Hindernis, sondern im Gegenteil eine
Vorraussetzung für die Zelebration versus populum. [15]
Ein letzter Punkt
der Bestandsaufnahme betrifft diejenigen Auswirkungen der
Liturgiereform, die eine klare Verletzung der Forderungen von
Sacrosanctum Concilium bedeuten und die frei
nach dem Motto: Zurück zum Konzil! einer sofortigen
Revision bedürfen. Drei Beispiele:
· Deshalb
darf durchaus niemand sonst, auch wenn er Priester wäre, nach
eigenem Gutdünken in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen
oder ändern. (SC 22, §3) Das Bild vieler unserer
Pfarrgottesdienste ist in der Regel leider auch ein Bild eines
unerträglichen liturgischen Wildwuchses, der eine ständige,
eklatante Verletzung dieser Forderung der Liturgiekonstitution
bedeutet.
· Der
Gebrauch der lateinischen Sprache soll in den lateinischen Riten
erhalten bleiben, soweit nicht Sonderrecht entgegensteht. (SC
36, §1) [16]
Es ist fast überflüssig zu erwähnen, dass heute faktisch das
Gegenteil eingetreten und die lateinische Kultsprache völlig
verschwunden ist. Selbst falls hier und da noch lateinische Hochämter
eine kümmerliche Existenz fristen, werden sie von der überwiegenden
Mehrzahl der Gläubigen als exotische, vorkonziliare, im Grunde
fremde Elemente wahrgenommen.
· Die
Kirche betrachtet den Gregorianischen Choral als den der römischen
Liturgie eigenen Gesang; demgemäß soll er in ihren liturgischen
Handlungen, wenn im übrigen die gleichen Voraussetzungen gegeben
sind, den ersten Platz einnehmen. (SC 116) Auch hier
dasselbe, trostlose Bild. Der vor vierzig Jahren noch in der
kleinsten Dorfgemeinde geübte, lebendige Choral ist heute
nach den Gotteslobliedern (Platz 1), neuem geistlichen
Liedgut (Platz 2), Kindermutmachliedern (Platz
3), den sich (immerhin!) durch meist fromme Texte auszeichnenden
Liedern charismatischer Gemeinschaften (Platz 4) und Gospels
(Platz 5) allerhöchstens auf einem weit
abgeschlagenen Platz 6 in der Skala anzusiedeln.
Neben solchen
klaren Verletzungen der Forderungen von Sacrosanctum
Concilium hat Joseph Kardinal Ratzinger bereits vor über
20 Jahren in verschiedenen Predigten und Aufsätzen[17]auf wichtige
Kritikpunkte hingewiesen: Die verengende Ideologisierung der
Gemeinde, deren Eucharistiefeier Selbstbestätigung
und Selbstabschließung bedeutet, muss wieder auf die
Gesamtkirche hin geöffnet werden; die participatio actuosa
aus dem Liturgie selbst produzierenden Aktivismus herausgeführt
und die Frage nach der Unterscheidung des Herrenleibes
im Zuge einer Kommunionpraxis, die den regelmäßigen
Kommuniongang als Ausdruck der Zugehörigkeit zur
Gottesdienstgemeinde empfindet, von neuem gestellt werden.
Man könnte viele
weitere Beispiele anfügen entscheidend bleibt die Frage:
Warum ändert sich nichts? In seinem jüngsten Interview mit der
Tagespost[18] hat
Kardinal Ratzinger auf einen entscheidenden Punkt verwiesen[19]: Viele Bischöfe fragen
zunächst nach der Verhältnismäßigkeit: Ist dieser
Missbrauch, das Fehlverhalten, die Irrlehre so gewichtig, dass
ich das öffentliche Geschrei auf mich nehmen muss sowie auch die
ganzen Verunsicherungen, die dabei auftreten, oder muss ich
versuchen, den Fall möglichst in Frieden zu lösen oder auch das
an sich Unannehmbare zu tolerieren, um größere Verwundungen zu
vermeiden? Ganz abgesehen von der Tatsache, dass
Priester, die in den Pfarrgemeinden versuchen, die (liturgischen)
Regeln und Normen der Kirche zu leben, dieses öffentliche
Geschrei und andere Unannehmlichkeiten sehr wohl ertragen müssen,
ist doch wirklich die Frage, ob Ratzinger nicht recht hat, wenn
er etwas später sagt: Aber dabei haben wir unterschätzt,
dass alles, was man an Vergiftungen toleriert, Gift hinterlässt,
das weiterwirkt und am Ende eine wirkliche Gefährdung der Glaubwürdigkeit
der Kirche mit sich bringt, weil die Meinung entsteht: Man kann
dies und jenes sagen, das alles hat in der Kirche Platz.
In diesem Sinne ist es nur zu wünschen, dass 40 Jahre nach der feierlichen Proklamation der Liturgiekonstitution des II. Vatikanischen Konzils alsbald eine liturgische Entgiftung auf der Grundlage von Sacrosanctum Concilium durchgeführt wird - mögen auch die Entzugserscheinungen schmerzhaft sein.
Adresse
des Autors: Kpl. Ulrich Filler, Hauptstr. 68, D-51503 Rösrath
Vom Autor des Beitrags (Jg. 1971),
Priester des Erzbistums Köln, ist vor kurzem erschienen :
Ulrich Filler: Liturgie. Das Herz
der Kirche, fe-medienverlag: Kisslegg 2002, 222
Seiten, geb., ISBN 3-928929-42-9.
Ein Buch, das auf tiefschürfende und doch allgemeinverständliche Weise einen Zugang zur Liturgie der Kirche ebnen möchte. Nach der Frage, was Liturgie eigentlich sei, wird das Wesen der heiligen Messe dargestellt. Dann folgt eine Erklärung von Aufbau und Ablauf der heiligen Messe, es werden konkrete Einzelfragen beantwortet und die Bedeutung der liturgischen Gefäße und Symbole erschlossen. Den Schlussteil bildet eine Einführung in den Römischen Kanon (db).
[1] Cf. Ralph M. Wiltgen, Der Rhein fließt in den Tiber Eine Geschichte des Zweiten Vatikanischen Konzils (Feldkirch 21988), 143.
[2] Cf. Karl Rahner, Herbert Vorgrimler, Kleines Konzilskompendium (Freiburg 231991), 37.
[3] Bereits um 1950 wurde v.a. in der Jugendbewegung vereinzelt mit dem Volksaltar und der Zelebration versus populum experimentiert. Vgl. Augustinus Reinecke, Jugend zwischen Kreuz und Hakenkreuz (Paderborn 21987), Foto S. 224ff.
[4] z.B. Romano Guardini, Besinnung vor der Feier der heiligen Messe (Mainz 41947, weitere Auflagen).
[5] Eine Ausnahme bilden der Volksaltar und die Zelebration versus populum. Dieses Anliegen der liturgischen Bewegung blieb merkwürdig unbeachtet. Die Diskussion über die Liturgie wurde v.a. von den Themen der liturgischen Sprache, Mission und Inkulturation sowie Form und Gestalt des Breviers beherrscht. Cf. Wiltgen, 25ff., 35ff., 141ff.
[6] Ibd. 144.
[7] Den ganzen Krimi gibt es ausführlich bei Wiltgen, 143ff.
[8] Cf. Helmut Kuhn, Die Kirche im Zeitalter der Kulturrevolution (Graz-Wien-Köln 1985).
[9] Eines von unzähligen Beispielen ist die erschütternde Klage bezüglich der oft unwürdigen Aufbewahrung des Allerheiligsten nach der Zwetschgen-Ernte-Methode im Leserbrief von P. Prosper Wagner OFMCap (Tagespost Nr. 122 vom 14.10.2003).
[10] Cf. Johannes Paul II., Tertio Millennio Adveniente, n.36: Wird die Liturgie, gemäß der Lehre von Sacrosanctum Concilium, als Quelle und Höhepunkt des christlichen Lebens gelebt?
[11] Cf. Hubert Jedin, Lebensbericht (Mainz 21985), 220f.
[12] Cf. Joseph Kardinal Ratzinger, Aus meinem Leben. Erinnerungen (Stuttgart 1998), 172ff.
[13] Cf. Robert Spaemann, Was heißt Fortschritt?, in: PMT-Rundbrief (März 1991).
[14] Cf. Josef Kardinal Ratzinger, Anmerkung zur Frage der Zelebrationsrichtung, in: Das Fest des Glaubens (Einsiedeln 31993), 121ff. Im gleichen Sinne sind auch die Ausführungen in: Der Geist der Liturgie Eine Einführung (Freiburg 2000) zu werten, z.B. 65ff. Die Frage nach dem Sinn des Volksaltares wird auch in anderen jüngsten Veröffentlichungen wieder diskutiert, z.B. Uwe Michael Lang, Conversi ad Dominum. Zur Geschichte und Theologie der christlichen Gebetsrichtung (Einsiedeln 2003).
[15] Cf. Ratzinger, Anmerkung zur Frage der Zelebrationsrichtung 125. Sowie: Der Geist der Liturgie, 73.
[16] Dem korrespondiert SC 101 § 1: Gemäß jahrhundertealter Überlieferung des lateinischen Ritus sollen die Kleriker beim Stundengebet die lateinische Sprache beibehalten. Auch hier ist die Regel längst zur verschwindenden Ausnahme geworden.
[17] z.B.: Das gottesdienstliche Leben in den Gemeinden 15 Jahre nach dem Konzil, in: Das Fest des Glaubens (Einsiedeln 31993), 127ff.
[18] Nr. 118 vom 04. Oktober 2003.
[19] Auf die Frage, warum manche Bischöfe Missbräuchen, disziplinarischem Fehlverhalten oder der Verbreitung von gefährlichen theologischen Lehren zu lange untätig zuschauen.