Stellungnahme zur „Petition Vaticanum II“

Am 28. Januar 2009 begann eine Gruppe deutschsprachiger Theologen eine vor allem durch das Internet verbreitete Unterschriftenaktion unter dem Titel „Petition Vaticanum II. Für die uneingeschränkte Anerkennung der Beschlüsse des II. Vatikanischen Konzils“. Die Petition verweist auf ihrer Internetseite für ergänzende Informationen unter anderem auf die Bewegung „Wir sind Kirche“ und „Publik-Forum“. Die Unterzeichner kritisieren die vorausgehende Aufhebung der Exkommunikation von Bischöfen der Priesterbruderschaft Pius’ X. Damit lasse der Papst eine „Rückwärtswendung“ zu, die es „Teilen der römisch-katholischen Kirche“ erlaube, „offen Geist und Buchstaben bedeutender Dokumente des II. Vatikanischen Konzils ablehnen [zu] dürfen“. Dagegen sei zu betonen: „Eine Rückkehr in die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche kann nur möglich sein, wenn die Beschlüsse des II. Vatikanischen Konzils uneingeschränkt in Wort und Tat anerkannt werden, wie auch im Motu Proprio ‚Summorum Pontificum’ zum Tridentinischen Ritus gefordert wird“. Die päpstliche Entscheidung habe außerdem „schwere Schlagseite“, solange der Vatikan „nicht … auch andere Exkommunikationen aufhebt, Lehrbeanstandungsverfahren reformorientierter Theologinnen und Theologen überprüft sowie nicht zum internationalen Dialog mit Reformkreisen bereit ist …“.

Die Stellungnahme „Petition Vatican II“ ist in sich widersprüchlich, theologisch unzureichend und enthält unhaltbare Unterstellungen gegen Papst Benedikt XVI.

Sie ist in sich widersprüchlich, weil sie auf der einen Seite „die uneingeschränkte Anerkennung der Beschlüsse des II. Vatikanischen Konzils“ fordert und auf der anderen Seite die Überprüfung von Lehrbeanstandungsverfahren sogenannter „reformorientierter“ Theologen verlangt, die wohl kaum die Inhalte sämtlicher Konzilsdokumente unterschreiben können, welche die vollständige Annahme des katholischen Glaubensgutes voraussetzen. Eine „uneingeschränkte“ Anerkennung der Konzilsbeschlüsse würde bedeuten, auch disziplinäre Bestimmungen zu akzeptieren, die wohl niemand der Unterzeichner verwirklicht, so den Gebrauch der lateinischen Sprache in der Liturgie (Liturgiekonstitution, Art. 36) sowie insbesondere für die Kleriker beim Stundengebet (Art. 101). Es ist auch kaum anzunehmen, dass sich die Unterzeichner der Bewegung „Wir sind Kirche“ beispielsweise plötzlich zur Anerkennung der kirchlichen Lehre über die Geburtenregelung durchgerungen hätten, wie es das Zweite Vatikanum verlangt (Pastoralkonstitution „Die Kirche in der Welt von heute“, Art. 51: Es ist „den Kindern der Kirche nicht erlaubt, in der Geburtenregelung Wege zu beschreiben, die das Lehramt in Auslegung des göttlichen Gesetzes verwirft“, mit Hinweis auf die Enzyklika Pius’ XI., Casti connubii usw.). Eine „uneingeschränkte“ Anerkennung der konziliaren Aussagen wird im übrigen nicht einmal vom Konzil selbst verlangt, das sich nach seiner authentischen Interpretation durch die Päpste als Pastoralkonzil verstand, das in einer bestimmten geschichtlichen Situation verankert ist, die sich wandelt. Weder das Motu Proprio „Summorum Pontificum“ noch der päpstliche Begleitbrief an die Bischöfe fordern eine „uneingeschränkte Anerkennung“ sämtlicher Konzilsaussagen. Uneingeschränkt anzuerkennen sind die Glaubensaussagen des Konzils, wobei freilich kein neues Dogma definiert wird. Für die übrigen Aussagen gelten die klassischen Regeln der theologischen Erkenntnislehre, wobei die unterschiedliche Gattung der Konzilsdokumente selbst mit zu veranschlagen ist, die vom höchsten Grade einer „dogmatischen Konstitution“ (Lumen gentium, Dei Verbum) bis zum zu dem niedrigsten Grad einer „Erklärung“ reicht. Dazu vergleiche man auch die nötigen Differenzierungen im Schreiben der Glaubenskongregation „über die kirchliche Berufung des Theologen“, Donum veritatis (1990) (Verlautbarungen des Apost. Stuhls 98) sowie die Lehramtlichen Stellungnahmen zur „Professio fidei“ (1998) (Verlautbarungen des Apost. Stuhls 144). Da es sich um ein gültiges ökumenisches Konzil handelt, ist der katholische Christ gehalten, alle Dokumente anzuerkennen mit religiösem Gehorsam. Das heißt freilich nicht, dass alle Einzelaussagen jenseits der theologischen Diskussion stünden. In der gegenwärtigen lehramtstreuen Theologie wird über manche konziliare Aussagen eine kritische Diskussion geführt, ohne dass dabei verbindliche Glaubensaussagen geleugnet oder die Autorität des Konzils als solche in Frage gestellt würde. Von der Sache her geht es um den dritten Teil der Professio Fidei, der Lehren betrifft, die nicht definitiv vorgelegt werden. „Der Wille, einem Spruch des Lehramts bei an sich nicht reformablen Dingen loyal zuzustimmen, muß die Regel sein. Es kann freilich vorkommen, daß der Theologe sich Fragen stellt, die je nach dem Fall die Angebrachtheit, die Form oder auch den Inhalt einer Äußerung betreffen. Er wird das freilich nicht tun, bevor er sorgfältig ihre Autorität … geprüft hat. In diesem Bereich von Äußerungen der Klugheit ist es vorgekommen, daß Lehrdokumente nicht frei von Mängeln waren“ (Donum veritatis, 24).

Die Petition „Vaticanum 2“ ist nicht nur in sich widersprüchlich, sondern außerdem theologisch unzureichend, weil sie die Aufhebung der Exkommunikation mit Sachverhalten vermischt, die damit unmittelbar nichts zu schaffen haben. Die Bischöfe der Priesterbruderschaft Pius’ X. sind nicht deshalb exkommuniziert worden, weil sie „als Gegner der mit dem II. Vatikanischen Konzil begonnenen Reformen aufgetreten sind“, sondern weil sie die vom kirchlichen Gesetzbuch aufgestellte Sanktion verletzt haben, wonach sich ohne päpstlichen Auftrag zum Bischof geweihte Priester automatisch die Exkommunikation zuziehen (CIC/1983, can. 1382). Auch die törichten Aussagen von Bischof Williamson über das Ausmaß der nationalsozialistischen Judenvernichtung haben nichts mit der Exkommunikation zu tun. Man kann innerhalb der Kirche darüber diskutieren, ob die päpstliche Aufhebung einer Exkommunikation in der konkreten Situation angemessen ist, aber es steht einem katholischen Christen nicht zu, dem Nachfolger Petri das Recht dazu abzusprechen.

Die „Petition Vaticanum 2“ enthält schließlich unhaltbare Unterstellungen gegenüber dem Heiligen Vater. Papst Benedikt XVI. ist einer der profiliertesten noch lebenden Konzilstheologen. Wer dessen Schriften auch nur ein wenig kennt, sollte wissen, dass es absurd ist, ihm eine Zurückweisung des Zweiten Vatikanums vorzuwerfen. Es finden sich bei ihm durchaus kritische Töne, so etwa zu dem naiven Optimismus der Kennedy-Ära, der sich in der Pastoralkonstitution über die Kirche widerspiegele (J. Ratzinger, Theologische Prinzipienlehre, München 1982, 388). Damit wird der Theologe Joseph Ratzinger freilich nicht zum prinzipiellen Konzilsgegner. Wichtig ist freilich das richtige Verständnis des Konzils, wozu sich der Heilige Vater in seiner Ansprache vor der römischen Kurie am 22. Dezember 2005 deutlich geäußert hat: gegen die Auffassung, die das Konzil als Bruch mit der Vergangenheit versteht, gilt die „Hermeneutik der Kontinuität“; es gibt Entwicklungen, welche die kirchliche Lehre präzisieren, aber niemals kann in einer Glaubensaussage die „nachkonziliare Kirche“ gegen die „vorkonziliare“ ausgespielt werden. Von daher sind auch die Gespräche zu verstehen, welche die neu gestaltete Kommission „Ecclesia Dei“ innerhalb der Glaubenskongregation mit den Vertretern der Piusbruderschaft führen soll. Es geht hier nicht um eine „Rückwärtsrolle“, sondern um das korrekte Verständnis des Zweiten Vatikanischen Konzils, das „nova et vetera“ in sich vereinigt. Das Neue ist dabei nicht zu verstehen als Verleugnung der Tradition. Für diese Bemühungen verdient der Heilige Vater unsere Unterstützung und unser Gebet.

In unserer Einschätzung der Maßnahmen Papst Benedikts XVI. wissen wir uns verbunden mit den einschlägigen Stellungnahmen der deutschen Bischöfe, insbesondere der Erklärung der Bayerischen Bischöfe vom 26. Februar 2009: „Im Aufruf mit dem irreführenden Titel ‚Petition für eine uneingeschränkte Anerkennung des II. Vaticanums’ wird Papst Benedikt XVI. unterstellt, dass er es zulasse und erlaube, dass Geist und Buchstaben des II. Vatikanischen Konzils von Teilen der katholischen Kirche geleugnet werden dürfen.

Diese Behauptung steht im strikten Widerspruch zu den Tatsachen. In der Erklärung des Staatssekretariats vom 4. Februar 2009 wird von der Pius-Bruderschaft die volle Anerkennung des ganzen Lehramtes der Kirche und insbesondere des II. Vatikanischen Konzils gefordert. Dies ist die unabdingbare Voraussetzung für die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche.

Wir weisen den Versuch, Papst und Konzil gegeneinander auszuspielen sowie den Vorwurf, der Papst verrate das Konzil, entschieden zurück. Das Konzil hat den katholischen Glauben verbindlich und auf anschauliche und überzeugende Weise dargestellt und ist für die Katholische Kirche in seiner Gesamtheit verpflichtend“.

Im Auftrag des Vorstandes der Fördergemeinschaft „Theologisches“, Lugano, 15. August 2009, Prof. Dr. Manfred Hauke